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Aktenzeichen 1569/20
Datum 28.04.1921
Leitsatz 1. Ist die Feststellung der Gewerbsmäßigkeit mit der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs zwischen den einzelnen Handlungen vereinbar? 2. Welches Strafgesetz ist anzuwenden, wenn sich die Begehung einer fortgesetzten Straftat unter der Herrschaft verschiedener Strafgesetze vollzieht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E5180054
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