zurück

Aktenzeichen 398/21

Datum 11.06.1921

Leitsatz 1. Rechtliche Bedeutung des § 2 EinfuhrVO. 1920. 2. Ist zur Einfuhr von Waren in das Gebiet eines Zollausschlusses die Bewilligung der zuständigen Behörde nach § 1 erforderlich? 3. Wird der Tatbestand des § 2 durch eine Einfuhr von Waren ohne Bewilligung der zuständigen Behörde aus einem Zollausschluß in das Zollinland erfüllt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E5120042

Download PDF

zurück