zurück
Aktenzeichen 1136/20
Datum 19.04.1921
Leitsatz 1. Bedarf der Beschluß des Schwurgerichts, das Berichtigungsverfahren nach § 309 StPO. wegen eines sachlichen Widerspruchs in dem Geschworenenspruch einzuleiten, der Begründung? 2. Nach welchen Gesichtspunkten hat das Revisionsgericht die rechtlichen Grundlagen eines solchen Beschlusses zu prüfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E5100037
zurück