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Aktenzeichen 1592/20

Datum 08.04.1921

Leitsatz Inwieweit hat das Revisionsgericht die Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolls zu berücksichtigen, die erst nach Erhebung der Prozeßrüge teilweise zugunsten, teilweise zuungunsten der Rüge vorgenommen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E50C0029

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