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Aktenzeichen 115/21

Datum 08.03.1921

Leitsatz 1. Bedarf der Minderjährige zum Abschluß des Söldnervertrags der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters? Kann diese Zustimmung an die Bedingung gekuüpft werden, daß der Minderjährige nicht als Kampfsoldat verwendet werde? 2. Umfaßt der § 103 MStGB. den militärischen Aufruhr? Sind in diesem Fall auch die §§ 109, 110 a MStGB. anwendbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E5070019

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