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Aktenzeichen 935/20
Datum 04.02.1921
Leitsatz Ist § 79 PrKommunAbgG. auf die Hinterziehung indirekter Steuern anwendbar? In welchem Verhältnis steht er zu dem Betrugstatbestande nach § 263 StGB.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E5050012
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