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Aktenzeichen 49/21

Datum 26.05.1921

Leitsatz 1. Zum Begriff der Steuerhehlerei nach § 60 TabakStG. 1919. 2. Zum äußeren und inneren Tatbestand des § 60. Welches Verhältnis besteht zwischen den Begehungsformen des Ansichbringens, des Mitwirkens zum Absatz und des Absetzens? In welchem Zeitpunkt muß beim Ansichbringen die Kenntnis des Täters von der vorausgegangenen Tabaksteuerhinterziehung vorliegen? Genügt das Behalten unversteuerter Tabakwaren nach Erlangung solcher Kenntnis? 3. Kann sich der bösgläubige Erwerber oder Veräußerer unversteuerter Tabakware gegenüber der Beschuldigung aus § 60 auf den § 47 berufen? 4. Ist die Anordnung des § 18 Abs. 2 TabakStGAusfBest. gültig, daß bei Packungen mit nicht zugelassenem Inhalt, für die es an entsprechenden Steuerzeichen fehlt, die Verwendung von Steuerzeichen der nächstgrößeren Packung stattfinden soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E5040006

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