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Aktenzeichen V 1615/20
Datum 08.04.1921
Leitsatz Wird die Bestrafung eines Erzeugers von Kartoffeln aus § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3 KartoffelVO. 1918 durch § 7 SchleichhStrafschG. in Verbindung mit der KartoffelVO. 1920 ausgeschlossen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E4A40288
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