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Aktenzeichen II 1556/20
Datum 17.01.1921
Leitsatz Vorschriftswidrige Besetzung einer nach § 78 GVG. gebildeten Strafkammer. Können die Mängel durch nachträglich ergehende Verfügungen der oberen Justizbehörden geheilt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E47B0225
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