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Aktenzeichen III 1081/20

Datum 11.11.1920

Leitsatz Kann eine fremde bewegliche Sache im Sinn des § 259 StGB. mittels einer strafbaren Handlung "erlangt" sein, auch wenn der Vortäter sie vor Begehung der Vortat in seinem Gewahrsam hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E44E0145

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