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Aktenzeichen IV 813/20

Datum 29.10.1920

Leitsatz 1. Zum Begriff der Einfuhr im Sinn des § 1 EinfuhrVO. 2. Unter welchen Voraussetzungen wird die verbotswidrige Einfuhr durch Diebstahl an dem eingeführten Gegenstand unterbrochen? 3. Stellt die Unkenntnis des Einfuhrverbots im Sinn der §§ 1, 2 EinfuhrVO. einen nach § 59 StGB. beachtlichen Irrtum oder einen unbeachtlichen Irrtum über das Strafgesetz dar? 4. Kann nach endgültigem Abschluß einer unerlaubten Einfuhr noch eine Konterbande in Gestalt eines Versuchs verbotener Einfuhr verübt werden oder liegt solchenfalls ein strafloses Wahnverbrechen vor?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E44A0138

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