zurück

Aktenzeichen II 1214/20

Datum 21.12.1920

Leitsatz 1. Zum Begriff der Tatsache in § 186 StGB. 2. Dürfen zum Beweis der Wahrheit eines beleidigenden Vorwurfs Tatsachen benutzt werden, die nicht schon in den beleidigenden Druckschriften, sondern erst in der strafgerichtlichen Verhandlung behauvtet worden sind? 3. Kann der Wahrheitsbeweis als erbracht angesehen werden, wenn zwar eine beleidigende Gesamtbehauptung, nicht aber jede als Beleg für sie aufgestellte Einzelbehauptung bewiesen worden ist? 4. Kann durch mehrere auf einander folgende Zeitungsaufsätze mit verschiedenartigem Inhalt eine fortgesetzte Beleidigung in Tateinheit mit fortgesetzter übler Nachrede begangen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E4490129

Download PDF

zurück