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Aktenzeichen IV 669/20

Datum 24.09.1920

Leitsatz 1. Trifft die Unterlassung der Anzeige über den Erwerb von Brenngeräten mit dem Unternehmen einer Hinterziehung der Verbrauchsabgaben von dem unter Benutzung dieser Brenngeräte hergestellten Branntwein sachlich zusammen? 2. Verhältnis zwischen §§ 116 und 118 BranntwStG.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E4480128

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