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Aktenzeichen II 795/20
Datum 01.10.1920
Leitsatz Gegen wen richtet sich die Bestimmung des § 17 Abs. 2 d des ZigarettStG.? Trifft sie den Dieb unversteuerter und unverpackter Zigaretten, wenn er sie in demselben Zustande veräußert? Ist eine solche Veräußerung neben dem Diebstahle selbständig strafbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E43A0103
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