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Aktenzeichen II 721/20

Datum 28.09.1920

Leitsatz Macht sich der gutgläubige Pfandbesitzer einer gestohlenen Sache der Hehlerei schuldig, wenn er sich die Sache später, nachdem er von ihrer strafbaren Herkunft Kenntnis erlangt hat, an Zahlungsstatt übertragen läßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E42E0087

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