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Aktenzeichen II 546/20
Datum 29.06.1920
Leitsatz 1. Ist § 275 Nr. 2 StGB. auf die Anfertigung von unechten Stempelmarken der tschecho-slowakischen Republik anwendbar? 2. Hat es Bedeutung, daß echte Marken dieser Art nicht nur als Quittung für geleistete Stempelabgaben dienen sollen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E42B0081
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