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Aktenzeichen III 626/20

Datum 08.07.1920

Leitsatz Ist § 46 Nr. 1 StGB. anwendbar, wenn der Täter die Ausführung des Diebstahls aufgibt, weil die vorgefundenen Sachen nach Menge oder Wert seinen Erwartungen nicht entsprechen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E4240066

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