zurück
Aktenzeichen III 626/20
Datum 08.07.1920
Leitsatz Ist § 46 Nr. 1 StGB. anwendbar, wenn der Täter die Ausführung des Diebstahls aufgibt, weil die vorgefundenen Sachen nach Menge oder Wert seinen Erwartungen nicht entsprechen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E4240066
zurück