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Aktenzeichen V 259/20

Datum 29.06.1920

Leitsatz 1. Bedeutet "gemeinschaftlich" im § 123 Abs. 2 StGB. etwas anderes als im § 47 StGB.? 2. Sind Wahlurnen Gegenstände, die im Sinn des § 304 StGB. zum öffentlichen Nutzen dienen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E4210060

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