zurück

Aktenzeichen II 476/20

Datum 18.06.1920

Leitsatz Ist beim schweren Diebstahl die wahlweise Feststellung der Erschwerungsgründe des Einsteigens (§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB.) und der Anwendung falscher Schlüssel (§ 243 Abs. 1 Nr. 3) zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E4170044

Download PDF

zurück