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Aktenzeichen V 360/20

Datum 08.06.1920

Leitsatz Macht sich, wer dem vom Kommunalverband bestellten Butteraufkäufer die aufgekaufte Butter wegnimmt und an die Bezugsberechtigten gegen Zahlung des festgesetzten Preises verteilt, der Amtsanmaßung im Sinn des § 132 StGB. oder eines Vergehens gegen § 35 Nr. 1 SpeisefetrVO. schuldig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E40E0026

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