zurück
Aktenzeichen V 22/20
Datum 04.06.1920
Leitsatz Begründet es die Revision, wenn statt eines zur Hauptverhandlung gestellten Zeugen eine andere Person infolge Verwechselung beider vernommen wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E40C0022
zurück