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Aktenzeichen V 22/20

Datum 04.06.1920

Leitsatz Begründet es die Revision, wenn statt eines zur Hauptverhandlung gestellten Zeugen eine andere Person infolge Verwechselung beider vernommen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E40C0022

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