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Aktenzeichen V 42/20

Datum 11.05.1920

Leitsatz 7. 1. Erfordert die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 7 PreistrVO., daß die Ware, deren Preis übermäßig gesteigert werden soll, ein Gegenstand des täglichen Bedarfs oder des Kriegsbedarfs ist, oder genügt es insoweit, daß der Täter glaubt, die Ware sei oder könne doch ein solcher Gegenstand sein? 2. Kann im Falle der Begehung einer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 PreistrVO. strafbaren Handlung oder im Fall einer Teilnahme an ihr Verurteilung aus § 1 Abs. 1 Nr. 7 erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E4070014

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