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Aktenzeichen III 1111/19

Datum 14.05.1920

Leitsatz 1. Zum Begriff "unverschuldet" in § 54 StGB. 2. Zum Merkmal "gegenwärtige Gefahr" in § 52 StGB. 3. Handelt im Sinn des § 259 StGB. seines Vorteils wegen, wer a) eine ihm drohende strafrechtliche Untersuchung abwenden will? b) gestohlene Sachen gegen Hingabe eines Darlehns in Pfand nimmt? c) durch Furcht zu seinem Tun bestimmt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E3AB0338

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