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Aktenzeichen II 663/19

Datum 23.01.1920

Leitsatz 1. Ist § 129 StGB. auf Verbindungen anwendbar, die sich den gewaltsamen Sturz der bestehenden Regierung und die Aufrichtung der Herrschaft des Proletariats zum Ziel gesetzt haben? 2. Erfordert der Tatbestand des § 129 StGB., daß es zu den Zwecken oder Beschäftigungen der Verbindung gehöre, die Vollziehung bestimmter Gesetze oder die Ausführung bestimmter Maßregeln der Verwaltung zu hindern oder zu entkräften?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E3300102

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