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Aktenzeichen II 930/19

Datum 23.01.1920

Leitsatz Zur Anwendung der RKVO. über Wein vom 31. August 1917 (RGBl. S. 751) -- WeinVO. --. Unter welchen Voraussetzungen hat der Vertreter einer Weinhandlung die nach § 5 zum Handel mit Wein erforderliche besondere Erlaubnis einzuholen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E32B0094

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