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Aktenzeichen II 588/19
Datum 12.12.1919
Leitsatz Landfriedensbruch. Ist § 125 Abs. 1 StGB. unanwendbar, wenn die Gewalttätigkeiten der Menge bereits beendet waren, als die Teilnahme des Täters an der Zusammenrottung begann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E3250085
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