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Aktenzeichen IV 492/19
Datum 18.11.1919
Leitsatz 1. Steht für die Aburteilung eines Diebstahls, den ein Deutscher als Soldat im Ausland begangen hat, nach Beendigung des die Militärgerichtsbarkeit begründenden Verhältnisses die Gerichtsbarkeit den bürgerlichen Strafgerichten zu? 2. Voraussetzungen der Beendigung der Militärstrafgerichtsbarkeit.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E3240083
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