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Aktenzeichen IV 515/18

Datum 14.11.1919

Leitsatz 1. Erstrebt Gewinn im Sinn von § 1 Abs. 3 der VO. über die Gewährung von Straffreiheit und Strafmilderung vom 3. Dezember 1918 (RGBl. S. 1393) -- Amn.VO. --, wer den Verlust aus einem fehlgeschlagenen Geschäft auszugleichen sucht? 2. Zum Begriff der fortgesetzten Handlung, insbesondere beim Kettenhandel. 3. Tragweite der Beschlagnahme von Mehl nach der BRVO. über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 (RGBl. S. 363) -- NGetrO. 1915 -- und der BRVO. über Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 vom 29. Juni 1916 (RGBl. S. 782) -- RGetrO. 1916 --. 4. Sind in Preußen Höchstpreise für Mehl im Großhandel festgesetzt? 5. Zur Berechnung des zulässigen Gewinns im Fall des Einkaufs zu unangemessen hohem Preise oder des Erwerbs der Ware durch unredliche Handlung. 6. Zur Anwendung des § 393 Abs. 2 StPO.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E31F0059

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