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Aktenzeichen IV 319/19
Datum 24.10.1919
Leitsatz 1. Kann ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Strafbescheid einer Verwaltungsbehörde bedingt gestellt werden? 2. Ist eine gerichtliche Entscheidung anfechtbar, durch die auf Grund der Annahme eingetretener Niederschlagung das Verfahren eingestellt wird? 3. Fällt ein Vergehen gegen § 134 Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (BGBl. S. 317) -- VZG. -- unter § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit und Strafmilderung vom 3. Dezember 1918 (RGBl. S. 1393) -- AmnVO. --?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E31E0054
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