zurück

Aktenzeichen III 492/19

Datum 10.11.1919

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann Versuch eines Verbrechens nach § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB. angenommen werden? 2. Kann in dem bloßen Öffnen und Betreten eines verschlossenen Raumes in diebischer Absicht, auch ohne das Vorliegen eines der Erschwerungsgründe des § 243 StGB., der Anfang der Ausführung eines Diebstahls gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E31A0042

Download PDF

zurück