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Aktenzeichen III 740/19

Datum 09.10.1919

Leitsatz 1. Wie ist im schwurgerichtlichen Verfahren bei einheitlichem Zusammentreffen mehrerer Straftatbestände (§ 73 StGB.), wenn das Gesetz nicht für sie sämtlich mildernde Umstände vorsieht, die Frage nach solchen zu stellen? 2. Welches ist das schwerste Strafgesetz nach § 73 StGB. bei gleichen Höchstmaßen der Strafdrohung und Vorhandensein eines besonderen Strafrahmens für den Fall mildernder Umstände?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E3120029

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