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Aktenzeichen IV 235/19

Datum 30.09.1919

Leitsatz Darf bei der Prüfung, ob eine Straftat unter § 1 der Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit und Strafmilderung vom 3. Dezember 1918 (RGBl. S. 1393) -- AmnVO. -- fällt, eine rechtliche Seite der Tat berücksichtigt werden, hinsichtlich deren die Strafverfolgung wegen Fehlens des Strafantrags ausgeschlossen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E3010001

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