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Aktenzeichen III 313/18

Datum 30.09.1918

Leitsatz 1. Darf ein amtsgerichtliches Protokoll über eine auswärtige Zeugenvernehmung, dem die Unterschrift des Gerichtsschreibers fehlt, in der Hauptverhandlung gemäß § 250 StPO. verlesen werden? Wie wirkt die in der Revisionsinstanz erfolgte Nachholung der fehlenden Unterschrift? 2. Über die Zulässigkeit eines Verzichts auf einen derartigen Mangel.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E2320106

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