zurück
Aktenzeichen III 240/18
Datum 21.09.1918
Leitsatz Ist ein Spruch "in der Sache undeutlich oder sich widersprechend" (§ 309 StPO.), wenn die Geschworenen die Hauptfrage nach Amtsunterschlagung (§ 350 StGB.) in der erschwerten Form des § 351 StGB. unter dem Zusatze "aber nicht als Beamter" bejahen, desgleichen die Nebenfrage nach mildernden Umständen, dagegen eine Hilfsfrage nach einfacher Unterschlagung (§ 246 StGB.) unbeantwortet lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E22F0103
zurück