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Aktenzeichen IV 616/18

Datum 17.09.1918

Leitsatz Bedarf es des Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts, wenn dem Angeklagten durch den Eröffnungsbeschluß versuchter schwerer Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB. zur Last gelegt wird, das erkennende Gericht aber den Erschwerungsgrund der Nr. 5 verneinen will?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E22C0100

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