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Aktenzeichen IV 133/19

Datum 23.05.1919

Leitsatz Bleibt der Anspruch auf Einziehung der den Gegenstand eines Kettenhandels bildenden Waren rechtshängig, nachdem die Untersuchung durch die Verordnung über eine militärische Amnestie vom 7. Dezember 1918 (RGBl. S. 1415) niedergeschlagen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E2250079

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