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Aktenzeichen I 696/18

Datum 31.03.1919

Leitsatz 1. Ist Schleichhandel ausschließlich aus der Schleichhandelsverordnung oder auch gleichzeitig aus den Regelungsvorschriften strafbar, deren Übertretung zum Tatbestand des Schleichhandels gehört? 2. Schlachtvieh als Lebensmittel.1 3. Schleichhandel der Gastwirte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E2200068

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