zurück

Aktenzeichen II 59/19

Datum 04.04.1919

Leitsatz Schwerer Hausfriedensbruch im Sinne von § 124 StGB. Müssen sich die von der Menschenmenge beim Eindringen in die fremde Wohnung beabsichtigten Gewalttätigkeiten, soweit sie Personen betreffen, gegen die Insassen der Wohnung richten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E21E0064

Download PDF

zurück