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Aktenzeichen II 59/19
Datum 04.04.1919
Leitsatz Schwerer Hausfriedensbruch im Sinne von § 124 StGB. Müssen sich die von der Menschenmenge beim Eindringen in die fremde Wohnung beabsichtigten Gewalttätigkeiten, soweit sie Personen betreffen, gegen die Insassen der Wohnung richten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E21E0064
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