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Aktenzeichen IV 129/19

Datum 13.05.1919

Leitsatz 1. Stellt der Verkauf von Wein an ein Proviantdepot einen Kleinhandel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 RKVO. über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916 (RGBl. S. 581) -- KettenhVO. -- dar? 2. Kann Kettenhandel durch Verkauf an einen Nichthändler begangen werden? Zum inneren Tatbestand des Kettenhandels. 3. Unentschuldbarer Irrtum im Sinne der BRVO. über die Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen vom 18. Januar 1917 (RGBl. S. 58) -- IrrtumsVO. --.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E21B0055

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