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Aktenzeichen IV 180/19

Datum 13.05.1919

Leitsatz Kann das Revisionsgericht ein wegen einfacher Hehlerei eröffnetes Strafverfahren auf Grund der Verordnung über eine militärische Amnestie vom 7. Dezember 1918 (RGBl. S. 1415) -- Mil.AmnestieVO. -- einstellen, wenn die Strafkammer das Vorliegen eines Verbrechens gegen § 260 StGB. ohne ausreichende Begründung angenommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E21A0053

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