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Aktenzeichen IV 652/16

Datum 29.04.1919

Leitsatz 1. Wie ist zu verfahren, wenn von mehreren in Tateinheit begangenen Handlungen eine einzelne unter die Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit und Strafmilderung -- AmnestieVO. -- v. 3. Dezember 1918 (RGBl. S. 1393) fällt? 2. Zum Begriff der Unerfahrenheit im Sinne von § 1 Abs. 2 AmnestieVO. 3. Ist eine nur bedingt erhobene Verfahrensrüge zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E2180050

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