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Aktenzeichen III 37/19

Datum 28.04.1919

Leitsatz 1. Kann die Revision auf einen Verstoß gegen die Vorschriften der Verordnung des Rats der Volksbeauftragten über die Gewährung von Straffreiheit und Strafmilderung vom 3. Dezember 1918 (RGBl. S. 1393) -- AmnestieVO. -- § 1 gestützt werden? 2. Enthält eine solche Revision nur eine verfahrensrechtliche oder zugleich eine sachliche Beschwerde? 3. In welchem Verhältnisse steht die Vorschrift der AmnestieVO. § 1 Abs. 3 zu § 1 Abs. 1 u. 2? Hat Abs. 3 die Bedeutung eines selbständigen Niederschlagungsgrundes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E2130039

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