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Aktenzeichen IV 462/18

Datum 07.01.1919

Leitsatz Stellt der im Sinne von § 9 Nr. 2 BRVO. über Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 -- BrotgetrVO. 1916 -- vom 29. Juni/24. Juli 1916 (RGBl. S. 613/781) unbefugte Kauf beschlagnahmter Vorräte ein Erlangen mittels strafbarer Handlung (§ 259 StGB.) dar und kann daher der spätere Erwerber dieser Vorräte Hehlerei begehen?1

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E20F0030

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