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Aktenzeichen IV 854/18

Datum 14.02.1919

Leitsatz 1. Ist die Marktlage nach § 1 der Verordnung gegen Preistreiberei -- PreistrVO. -- vom 8. Mai 1918 (RGBl. S. 395) zu berücksichtigen? 2. Wann sind bei Gelegenheitsgeschäften anteilige allgemeine Handlungsunkosten als Gestehungskosten in Ansatz zu bringen? 3. Mehrfache Preistreiberei bei einem wirtschaftlich einheitlichen Geschäfte? 4. Welchen Einfluß hat die BRVO. über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17 -- ZuckerverkehrsVO. -- v. 14. September 1916 (RGBl. S. 1032) auf Geschäfte, die eine Preistreiberei enthalten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E20A0015

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