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Aktenzeichen III 279/18

Datum 07.11.1918

Leitsatz 1. Zum inneren Tatbestande der Höchstpreisüberschreitung. 2. Ist das Sicherbieten zu einem den Höchstpreis überschreitenden Vertrage, das äußerlich den Mangel der Ernstlichkeit nicht erkennen läßt, deshalb straflos, weil es in Wahrheit nicht ernstlich gemeint war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E2070009

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