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Aktenzeichen V 659/18

Datum 30.10.1918

Leitsatz Zur Auslegung des § 4 BRVO. über die Sicherstellung von Kriegsbedarf--KriegsbedarfSVO.--v. 24. Juni/9 Oktober/25. November 1915 (RGBl. S. 357/645/778). Ist insbesondere Abs. 1 des § 4 dahin zu verstehen, daß die Beschlagnahme von Gegenständen des Kriegsbedarfs sich auf Stücke erstreckt, deren Besitz der von der Beschlagnahme Betroffene erst, nachdem sie erfolgt war, erlangt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E2060008

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