zurück
Aktenzeichen IV 336/18
Datum 14.06.1918
Leitsatz Bedarf unter Umständen auch der Angestellte, insbesondere der selbständige Leiter eines auswärtigen Zweiggeschäfts, der Erlaubnis zum Handel mit Lebensmitteln nach § 1 RKVO. über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916 (RGBl. S. 581) -- KettenhVO. --?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E2050007
zurück