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Aktenzeichen IV 823/17
Datum 19.02.1918
Leitsatz Ist der Kaufmann, der in einem bürgerlichen Rechtsstreit zur Beweisführung auf seine Handelsbücher Bezug genommen hat, zu deren nachträglicher Abänderung befugt? Verbesserung der Prozeßlage als Vermögensvorteil.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E1300088
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