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Aktenzeichen V 678/17

Datum 18.12.1917

Leitsatz Hindert beim Warenhausdiebstahl der Umstand, daß der Dieb die Räume des Warenhauses mit seiner Beute noch nicht verlassen hat, die Annahme der Vollendung des Vergehens? Muß Versuch angenommen werden, wenn der Dieb schon beim Ergreifen der Ware von den Angestellten beobachtet worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E1290075

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