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Aktenzeichen V 398/18

Datum 08.06.1918

Leitsatz Verbot des Militärbefehlshabers, unbefugt Flugschriften militärischen oder politischen Inhalts zu verbreiten. Ist zur Strafbarkeit der Zuwiderhandlung vorausgesetzt, daß die Verbreitung in böser Absicht geschieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E1240067

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